Anwendungsbereiche Sicherheitsschuhe: Bei zu erwartenden Fussverletzungen, vor allem durch Schläge, Klemmen, Stürze, herunterfallende oder rollende Objekte, heisse oder korrosive Medien, muss immer ein Fussschutz getragen werden. Sicherheitsschuhe: Sicherheitsschuhe mit Schutzeinrichtungen zum Schutze des Benutzers vor Unfallverletzungen, mit Zehenkappen, deren schützende Wirkung gegen Stöße mit einer Testenergie von mind. 200 J und gegen Anpressdruck bei einer Druckbelastung von mind. 15 kN erprobt wird.
Sicherheitsschuhkategorien (EN ISO 20345): Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit Zehenschutzkappe für große Lasten, deren schützende Wirkung gegen Schläge mit einer Schlagenergie von 200 J erprobt wurde. Ist ein Wechsel des Sicherheitsschuhes aus der orthopädischen Perspektive erforderlich, muss ein Gleitschutzschuh eingesetzt werden, für den eine EG-Baumusterprüfung vorhanden ist und der den SRC-Wert erreichen muss.
Diese muss ihrerseits das CE-Zeichen tragen und normgerecht sein. Falls Veränderungen am Gleitschuh durchgeführt werden, müssen diese vom Unternehmen und dem Schuhträger schriftlich festgehalten oder bescheinigt werden. Vom Hersteller freigegebene und von einem orthopädischen Meisterchirurgen oder medizinischen Fachgeschäft zugelassene Sportschuhe sind mit einem entsprechenden Kennzeichen versehen.
Das Sachverständigengutachten zur Unfallverhütung beweist, dass ein angemessener Fussschutz viele Arbeitsunfälle vermeiden oder Folgekosten mindern kann. Wenn ein Mitarbeiter keinen angemessenen Fussschutz tragen muss, kann dies nicht nur beträchtliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben, sondern auch zum Aussterben des Unfallschutzes der Berufsgenossenschaften führen. Die Sicherheitsschuhe sind Teil der PSA.
Die Arbeitgeberin ist zur Durchführung einer Risikobeurteilung für jeden einzelnen Betrieb verpflichteter. Im Sonderfall des Fußschutzes ist zu prüfen, ob dies notwendig ist. Ist dies der Fall, müssen die Voraussetzungen für den Schutz des Fußes festgelegt werden. Dies ist in der BGR 191 festgelegt, die sich vor allem auf den Schutz der Füße erstreckt. Gemäß Abschnitt 3.1. 3 der BGR 191 muss ein Fussschutz getragen werden, wenn "technische und organisatorische Massnahmen die Gefahr nicht oder nicht hinreichend beseitigen".
Die Arbeitgeberin ist in diesem Falle dazu angehalten, für entsprechende Sicherheitsschuhe zu sorgen und den Mitarbeiter zu unterweisen. Dann ist der Mitarbeiter dazu angehalten, den Fussschutz richtig zu benutzen. Sicherheitsschuhe weisen aufgrund verschiedener Arten von Gefährdungen auch unterschiedliche Ausprägungen auf. Das Gefährdungspotential an jedem Arbeitsplatz bestimmt die Anforderung an den Schutzschuh.
Sicherheitsschuhe müssen in der Regel mit einer Zehenkappe versehen sein, die einer Aufprallenergie von 200 Joules und einem Andruck von 15 kN standhalten kann. Darüber hinaus gibt es besondere zusätzliche Anforderungen, die sich aus der entsprechenden Gefahr bzw. dem Einsatzgebiet errechnen. Grundlegende und zusätzliche Anforderungen an Sicherheitsschuhe sind in der DIN EN ISO 20345 festgelegt.
Bestimmte zusätzliche Anforderungen kommen oft in Verbindung vor, weshalb es unterschiedliche Summenkategorien gibt. In der EN ISO 20345 werden Sicherheitsschuhe in die Sicherheitsklassen SB, S1, S1P, S2, S3 und S5 SB eingeteilt, die die grundlegenden Anforderungen, wie z.B. Reißfestigkeit, Abriebfestigkeit, Belastbarkeit, Biegebeständigkeit, Wasserabweisung und Treibstoffbeständigkeit erfüllen.
Das Modell S 1P kombiniert die Vorteile des Modells S 1 plus Durchstoßfestigkeit (pannensichere Einlage). Der Werkstoff kombiniert die Vorteile von S1 mit der Wasserdurchlässigkeit und der Wasserabsorption (wasserabweisende Eigenschaft). S3 kombiniert die Vorteile der S3 plus Eindringwiderstand plus profilierter Sohle. S4 kombiniert die Merkmale des S1, jedoch als wasserdichte Manschette. Zusätzliche Sicherheitsschuhe sind durch geeignete Symbole nach DIN EN ISO 20345 markiert.
In der DIN EN ISO 20345 sind die entsprechenden Testparameter spezifiziert. In der Regel wird im Reiter des entsprechenden Schuhes angegeben, ob ein Gleitschuh die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt. Zum Beispiel das Zeichen "CE", die Schutzart des Sicherheitsschuhes und des Herstellers. Die CE-Kennzeichnung des Sicherheitsschuhes eines Herstellers setzt eine Prüfung durch den TÜV voraus.
Die dazugehörige Bescheinigung wird als EG-Bauartprüfbescheinigung geführt und besagt, dass der Gleitschuh den anwendbaren Europanormen genügt. Diese Baumusterprüfbescheinigung ist maximal fünf Jahre lang und nur so lange wirksam, wie der jeweilige Gleitschuh bauartgleich mit dem zu prüfenden Muster in Verkehr gebracht wird. Mit den geringsten Veränderungen muss der Gleitschuh noch einmal geprüft werden. Weil nicht jeder Verkaufsschuh vorab geprüft werden kann, bescheinigt der Produzent mit einer CE-Konformitätserklärung, dass die vertriebenen Modelle baulich mit den zu prüfenden Schuhmodellen identisch sind.
Prinzipiell sind alle Stufen der Wertschöpfungskette zur Sicherstellung einer einwandfreien Zulassung bzw. zur Bereitstellung der EG-Baumusterprüfung und der CE-Konformitätsprüfung angehalten.