Zunft

Gilde

In der Vergangenheit wurde innerhalb der Gilde klar zwischen der Handwerksgilde und der mit politischen Rechten ausgestatteten Gilde unterschieden. Zunft zur Gerwe" und "Zunft zur Schuhmachern" waren während der gesamten Zeit der Zürcher Zunftverfassung selbständige Zünfte. Beitrag mit dem Stichwort "Zunft". Die Übersetzung für'Zunft' im kostenlosen deutsch-französischen Wörterbuch und vielen anderen französischen Übersetzungen. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "Zunft" - französisch-deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von französischen Übersetzungen.

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Der Begriff Gilden - aus dem Althochdeutschen "passend" - beschreibt Handwerksbetriebe, wie sie seit dem Mittelalter zum Schutz der gemeinsamen Belange gegründet wurden und in bestimmten Gegenden (z.B. in der Schweiz) bis heute bestehen. In den Zünften wurde ein gesellschaftliches, wirtschaftliches und kirchliches Regelwerk für Rohstoffversorgung, Beschäftigung, Löhne, Preise, Umsätze und sogar Witwenrenten gebildet.

Gilden bestanden manchmal aus mehreren Fachgruppen. Nach der mittelalterlichen Überlieferung waren je nach Gildenordnung Wappensymbole, Gildenzeichen und Gildenkleidung die äußeren Vorzeichen. Um die Qualität zu sichern, haben die Gilden ihren Mitglieder Produktionsmethoden vorgeschrieben. Jahrhunderts wurde der Meisterverein vom Hochmittelalter bis zur industriellen Entwicklung neben dem heutigen Wort Zunft auch Zunft, Fauteuil, Büro (Norddeutschland), Zunft (Sachsen) oder Bergwerk genannt.

Der wissenschaftliche Sprachvertrag in Deutschland nennt heute die Vereinigung der Meister als Zunft und die Vereinigung der Kaufleute seit dem Hochmittelalter und der beginnenden Moderne als Zunft, während in England beide als Zunft gelten. Der Beginn der Zünfte in Mittel-, West- und Nordwesteuropa geht auf das hohe Alter zurück, als viele neue Großstädte entstanden (Stadtgründungsphase) und die Handwerksbetriebe in den Großstädten hoch spezialisiert wurden.

Die meisten Städte Deutschlands hatten zunächst nur den Stadtadel und die Minister von Klöstern, Bischöfen und Gleichaltrigen an der Macht. Der Verein der Handwerker zu Innungen, d.h. ihre innerstädtische Organisierung, war in dieser Zeit oft streng beschränkt oder sogar verbieten. Der Zusammenschluß einer Volksgruppe oder eine "Verschwörung", wie sie heute genannt wird, bedeutet beinahe immer politischen Einfluß in einer Mittelalterstadt.

In einigen Großstädten war die Errichtung der Gilden mit einer sogenannten "Gildenrevolution" oder einem Umbruch der Politik verknüpft. Den Innungsbürgern wurde jedoch oft von Anfang an große Selbständigkeit zugestanden, um die Ansiedlung neuer Städte für Kaufleute und Gewerbetreibende interessant zu machen (z.B. Freiburg im Breisgau 1120). Die in Gilden zusammengeschlossenen Kunsthandwerker haben es in einigen Großstädten des Hl. Reiches geschafft, die Macht der Politik ganz oder zum Teil zu erringen.

Die Gildenverfassungen in den Kaiserstädten garantierten den Gilden teilweise eine Herrschaft im Rat[5], die jedoch nicht mit einer demokratischen Ordnung im heutigen Sinn gleichzusetzen ist. In Pfullendorf gilt diese Konstitution als Vorbild für viele Orte von 1383 bis 1803, auch in Zürich gab es bis 1798 eine "Zunftkonstitution". Doch im späten Mittelalter und in der beginnenden Moderne sind die meisten Gildenrepubliken unter dem Zwang der Herrscher wieder verschwunden und der Einfluß der Gilden wurde auf das Handelsrecht beschränkt oder ganz zurückgedrängt.

Gegen 1550 wurde die "Zunftherrschaft" in allen kaiserlichen Städten von Karl V. aufgehoben. Entgegen der Macht der Herren innerhalb der Gilden gründeten die Wandergesellen ihre eigenen Gesellenvereine aus dem späten Mittelalter. Die Lebenssituation der Gruppenmitglieder wurde von der Gilde mitbestimmt. Erst in dieser Integration konnte der Handwerker seine Arbeiten verrichten.

Die Zunftpflicht und damit die Wirtschaftskraft der Gilden wurde nach der Französichen Republik in den von Napoleon beherrschten Gegenden, auch im deutschen Sprachraum, erheblich beschränkt oder ganz abgeschafft. Die Gilden in der Schweiz haben mit der Hellenischen Republik 1798 ihre Macht temporär eingebüßt, die sie 1803 zum Teil durch Vermittlung wiedererlangten.

Die Privilegien der Gilden wurden in den meisten Kantonen um 1830 mit der forcierten Gleichstellung der ländlichen und städtischen Bevölkerung aufgehoben, in Basel jedoch erst in den 1870er Jahren. Die modernen Zunftnachfolger sind die Handwerkszünfte. An manchen Orten gibt es noch Gilden als Handwerkervereine oder als volkskundliche oder soziale Vereinsgründungen.

Jahrhundert wurden die Gilden in den einzelnen Bundesländern durch die Freizügigkeit aufgelassen. Die Innungen arbeiteten in Aachen und Köln in den sogenannten "Gaffeln", wie sie im "Verbundbrief" von 1396 in Köln und im "Aachener Gaffelbrief" von 1450 festgelegt waren.

Die Unternehmen und Innungen in Bern sind nach wie vor öffentlich-rechtliche Unternehmen. Die Prozession einer Gilde oder von Gildenvereinen ist in einigen Orten in Gestalt von städtischen Festen beibehalten. Die in Zürich bekanntesten jährlichen Umzüge der Innungen, die hier den Rang eines privatrechtlichen Vereins haben, sind die sogenannten Sektionen des Sechseläutens.

Zu den gelegentlich zunftartigen Unternehmen der Londonder Handwerker (heute: Worshipful Company) vgl. den Leitartikel Livery Company und seine ausführlichen Artikel. Die Gilde Gesetz in den Großstädten, außerhalb derer das Kunsthandwerk war schuldlos oder unanständig. Anders als bei den Handelsverbänden waren Gilden immer auf die einzelnen Gewerke begrenzt - ein weiterer Faktor für ihre große Machtlosigkeit.

Ausserhalb der Gilden durfte der Gildenberuf nicht praktiziert werden. In der Gilde waren alle Praktizierenden vertreten. Manchmal wurden mehrere gleichartige Berufsgruppen in einer Gilde zusammengeführt, um eine effektive Macht in der Großstadt zu erringen. Sie haben die Zahl der Handwerks- und Gesellenleute in den Gemeinden kontrolliert und ihre Vorschriften in amtlich anerkannten Gildenregeln festgelegt.

Damit war sichergestellt, dass es innerhalb einer Großstadt nicht zu viel Mitbewerber gibt. Intern hatten die Gilden das Recht auf Eigenverwaltung, so dass die Herren ihre finanziellen Angelegenheiten selbstständig regulierten, ihre Direktoren ("Älteste", alte Herren und junge Herren) selbst wählte, zum Teil auch den Gesellenfonds in Gewahrsam hatte, Sanktionen und Geldbußen auferlegen konnte und damit bestimmte Machtbefugnisse der Industriepolizei besaß.

Die Gilden übten neben ihrer ökonomischen Aufgabe auch kirchliche, gesellschaftliche, kulturelle u. kriegerische Funktionen aus. Nichtsdestotrotz waren sie und die Auszubildenden Mitglied der Zunft. Das entspricht der Idee für das ganze Heim mit dem Herrn als Vater. Zur Sicherstellung der Kontrollen wurde in jeder Gilde die Vormittagssprache als reguläres Treffen festgelegt, das nicht ohne die Präsenz eines Vertreters des Rates abläuft.

Alle Gilden hatten einen fixen Platz für diese Treffen. Es war die gleiche alte Tradition, sich in einer gewissen Gemeinde zu treffen, andere hatten das Vorrecht, sich im Gemeindehaus zu treffen, und wohlhabendere Unternehmen hatten ihr eigenes Gildenhaus, das auch für die Feierlichkeiten der Gemeindemitglieder da war. Die ärmeren Gilden haben sich im Gasthof, in der Herberge oder im Hause eines Herrn getroffen.

Die Dokumente, Geldmittel, Siegelstempel und Silbergefäße (Willkommen) der Gilde wurden in dieser sonst so aufwändig angelegten Kiste verwahrt und konnten von allen eingesehen werden. Noch vor dem Ende der Gilden wurden die Vormittagssprachen aufgehoben, wo Handelskammern gegründet wurden. Spätmittelalterlich gründete die Zunft auch Gesangsschulen, in denen der Meisterchor kultiviert wurde.

Das ritualisierte Trinkgewerbe imitierte die feierlichen Bräuche der Morning-Sprache. Der Geselle hatte auch oft eine Arche, die so bedeutend war wie die des Meisters, und deshalb wurde die Gesellenvereinigung selbst oft kurz als "Gesellenarche" bezeichne. Die Zusammengehörigkeit der Arche eines Wandergesellen war viel größer als die aller Stadtbewohner.

Nichtsdestotrotz sehen Herr und Behörden in den Unruhen des achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert eine so große Gefahr, dass viele Gesellenläden geschlossen werden. Der Auszubildende war weitestgehend ohne Rechte und in Abhängigkeit vom Ausbilder. Der Auszubildende wurde am Ende der Ausbildung "ausgeschrieben", "entlassen" oder "entlassen", oft in der Zunftversammlung.

Die Frage, ob ein Wandergeselle eine Ehe eingehen durfte, wurde für die gesamte Gilde gleichermassen entschieden. Viele Wandergesellen hatten nicht das notwendige Vermögen, um sich als Herren selbständig zu machen. Die Gilde war um so mehr respektiert und wohlhabender, je größer das Verlangen der Herrscherfamilien war, sich von der Außenwelt zu isolieren und die Einreise von Unbekannten zu verhindern.

Die Voraussetzungen für Wandergesellen, die Herren werden wollten, waren je nach Ort, Zunft und geschichtlicher Lage unterschiedlich. In einigen Großstädten war es notwendig, einen eigenen Brustharnisch für den Militärdienst zu kaufen oder herzustellen. An die Gilde, den Bestattungsfonds und den Herrn, mit dem das Meisterwerk bearbeitet wurde, mussten unterschiedliche Summen gezahlt werden.

Wenn der Treffpunkt der Gilde eine Gemeinde war, könnten Zölle für Kerzen aus Wachs aufkommen. Mit der Einspielung war ein mehrgängiges Menü für alle Gildenmeister verknüpft. 14] Aufgrund des herrschenden Angebotsmonopols wurden die Tarife von der Gilde wie ein Kartell festgesetzt. Sie folgten jedoch in ihren Bräuchen und Institutionen dem Beispiel der respektierten Gilden.

Gewerbetreibende, die sich als Kunsthandwerker mit besonderen Fähigkeiten hervorgetan haben oder sich als wirtschaftlich starke Unternehmen von der Gilde abheben, erhielten von den Behörden vereinzelt den Rang eines freien Meisters. Die Gilden hatten ein Privileg auf die Werke, für die sie das Privileg hatten. Aber es gab überall eine mengenmäßig kaum greifbare Handwerkerschicht, die sogenannten Bonhasen, die außerhalb der norddeutschen Innungen im Verborgenen wirkten.

Darunter waren auch Wandergesellen, die wegen Ehe oder anderen "Fehlverhaltens" aus der Gilde verwiesen worden waren oder in ihrer handwerklichen Laufbahn versagt hatten. Die Gildenmeister griffen sie an und verfolgten sie, verspotteten sie als Bonbunnies und disqualifizierten sie als "Pfuscher", "Unruhestifter" oder "Bunglers". Sie wurden auch von den Gildenmeistern, die in sie einmarschierten und Arbeit und Werkzeug übernahmen, gewaltsam "gestoppt".

Zur unteren Klasse der Handwerker zählten auch Schuster und Tüftler, die ihren Lebensunterhalt zum Teil in der Zunft, zum Teil draußen, zum Teil toleriert, zum Teil verfolgte, zum Teil in der Innenstadt, zum Teil in den Vororten und auf dem Land, aber immer nur am Rand des Unterhalts.

"Für Köln gibt es Hinweise auf eine Mischgilde. "Sie wurden mit einigen der Goldschlägern zu einer Gilde zusammengeschlossen. "Viele Gildenbefehle beinhalteten die Regel: "Stirbt ein Herr, muss die Frau innerhalb von ein bis zwei Jahren wieder verheiratet sein, sonst geht ihr die Werkstätte ihres Ehemannes verloren.

"In einigen Großstädten war es der Verwitweten auch möglich, das Unternehmen im Auftrag des Sohns und des Erben bis zur Reife weiterzuführen. 21 ] Diese sagten, dass die Umwandlung (d.h. die Slawen) in eine Gilde oder der Erhalt der vollständigen Bürgerrechte in einer Großstadt (als Bedingung für den Gildenbeitritt ) deutlich behindert oder vollständig verweigert werden sollte.

Den ältesten Beweis für einen Wendenpassus liefert ein Gildenstatut der Schuster von Beeskow (1353). Die Gilden haben versucht, der zunehmenden Abwanderung aus dem ländlichen Raum zu begegnen, indem sie allmählich die Hindernisse für die Ansiedlung in der Innenstadt anhoben. Im Jahre 1562 wurden die städtischen Zunftregeln in England generalisiert und zum öffentlichen Recht erhob. Einerseits wurde die Ausbildungszeit je nach Staat auf fünf (z.B. Frankreich) bis sieben (z.B. England, Heiligen Römischen Reich) festgesetzt, anderseits wurde für jede Gilde die Anzahl der Auszubildenden, die ein Lehrling erlernen durfte, vorbestimmt.

Christoph Bernoulli kritisiert in seiner Arbeit Über den disadvanteiligen Einfluss der Zunftverfassung auf die Branche auch die ökonomischen Restriktionen der 1822er-Gilde. Er verlangte dann, dass das Gildensystem unmittelbar abgeschafft wird. Der Gegner Johann Jakob Vest hat viele seiner Gefolgsleute von den schlechten Konsequenzen einer schuldlosen Gemeinschaft überzeugt und Bernoulli dafür kritisiert, dass er nur negative Aspekte von Gilden anprangert, ohne selbst Innovationen vorzuschlagen.

In der Auseinandersetzung um den weiteren Ablauf des Zunft- und Zunftwesens lag der Schwerpunkt auf der Lehre, da sie das wichtigste Mittel zur Reproduktion der Zunft war. Mit einer Reform des Lehrlingssystems wäre das Ende der Gilden und letztlich auch eine gesellschaftliche Umstrukturierung verbunden gewesen. Die Rechte der Meisterschüler (= historische Arbeit zur Regionalforschung in Westfalen.

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Über den Ausschluss der Wochenenden aus den Gilden der nord- und ostdeutschen Großstädte im Spätmittelalter. Antoni Czacharowski (Hrsg.): National, ethnisch und regional im Hochmittelalter und in der Moderne. Uniwersyntet Miko?aja Kopernika, Toru? 1994, ISBN 83-231-0581-2, S. 31-51, hier S. 45. - Miko?aja Siehe Frido M?t?k: Die Position der Sorben in der Gebietskörperschaft des Deutschtums.

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