Viele Industriezweige haben ein großes Bedürfnis, ihren Beschäftigten während der Arbeitszeiten gewisse Kleidungsstücke aufzuschreiben. Schon vor einiger Zeit sorgte eine große schweizerische Bank für Aufsehen und präsentierte ihren Mitarbeitenden eine 40-seitige Leitlinie zur Dresscode. Sie sollten keinen zu viel funkelnden Juwelen und keine zu straffen Rückseiten haben.
Auf jeden Fall war die Darstellung der Bekleidungsvorschriften wohl mehr medieneigenes Ziel und trug nicht notwendigerweise zum guten Employer Branding bei. Gewiss, es wird aber jene Arbeitnehmer zum Denken bringen, die ein bestimmtes Verlangen nach Selbsterkenntnis bei der Auswahl ihrer Kleidung haben. Die vor einiger Zeit von einem Unternehmerverband erlassene Verordnung, die das Anziehen von hochhackigen Schuhmodellen mit einer Fersenlänge von mehr als sieben Zentimeter verbietet, hat ohnehin zu wirklichen Migrationstendenzen geführt: Die vom Embargo betroffene Person hat - so die Tradition - heute einen anderen Arbeitgeber und macht weiter, was ihr zusagt.
Man fragt sich: Wann gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung der Kleiderordnung des Arbeitgeber? Auch außerhalb von Kreditinstituten und Anwaltskanzleien hat sich die Einheit in der Wirtschaft durchgesetzt. Egal ob Stewardess oder Sicherheitsdienst: Die Bewerber kennen die dort vorgeschriebenen Kleiderordnungen bei der Berufsorientierung bereits und können in einigen FÃ?llen Anlass zur Berufsorientierung sein.
Sofern das Anziehen einer Berufsuniform in diesen Berufsgruppen tarifvertraglich vorgeschrieben oder durch eine Werksvereinbarung vorgeschrieben ist, sollte dies keine rechtlichen Probleme aufwerfen. In jedem Fall gibt es kaum eine relevante Gerichtsbarkeit, die das Anziehen der Kleidung in Zweifel zieht. Der Arbeitgeber (Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 17.01.2012, Ref. 1 ABR 45/10) hat regelmässig ein übergeordnetes Interesse am Anziehen der Arbeitskleidung, das der Identifikation der Arbeitskleidung dienlich ist.
In zweiter Linie ist ihr die Fragestellung gelungen, ob das Anziehen der Arbeitskleidung nicht auch in der freien Zeit verordnet werden darf (LAG Baden-Württemberg v. 11.05. 2004, Az. 14 Sa 126/03). Im Regelfall besetzt die Dienstuniform die Höfe marginal. Zur Vertuschung und zur Simulation eines richtigen Fluges ohne Begleitung (was für ältere Kinder erlaubt ist) trug sie ihre Kleidung, als das Kind der Besatzung übergeben wurde.
Vielmehr gewinnen Uniformen auch an Gewicht, wenn es darum geht, Arbeits- und Dienstverträge von Arbeitsverträgen zu unterscheiden, wiederum in der Fliegerei, dieses Mal am Boden. in der Luft.