Nein. Beim Einstellen der Einlagen folgen wir den Schuhen, die Sie mitgebracht haben, um Ihre Einlagen anzupassen. Die Schuhlieferanten fertigen nicht nach gleichen Standards, daher können die Formen und Größen der Schuhmodelle variieren. Wie oft müssen die Einlagen gewechselt werden? Wir raten Ihnen, Ihre Einlagen nach einer Tragedauer von 6-12 Monate zu wechseln oder von einem Fachmann prüfen zu lassen, um einen konstanten Korrektureffekt und/oder Bettwäsche zu haben.
Wie oft habe ich Anrecht auf Einlagen? In der Regel deckt Ihre Krankenkasse die anfallenden Gebühren für zwei Einlagenpaare pro Jahr. Sind zwei Einlagenpaare als Erstpflege verschrieben worden, entsteht der Rechtsanspruch auf ein neues Einlagenpaar erst nach 12-monatiger Zeit. Für Kinder gibt es jedoch Ausnahmeregelungen, bei denen aufgrund des Wachstums neue Einlagen notwendig sein können.
Wenn die Einlegesohlen nach dem Anziehen nass geworden sind, ziehen Sie sie aus dem Schuh und warten Sie, bis sie trocken sind oder lüften Sie sie ab. Vergewissern Sie sich, dass die Einlagen keinen unmittelbaren Hitzequellen unterliegen. Einzeln geschliffene Einlegesohlen ohne Bezugsmaterialien können auch unter lauwarmem Leitungswasser abgeschliffen werden, da sie aus vulkanisiertem Material bestehen, das wenig oder keine Flüssigkeit aufnimmt.
Wie lange muss ich meine Einlagen anziehen? Wir raten, die Einlagen zunächst stundenlang zu verwenden und dann die Tragedauer von Tag zu Tag zu erhöhen. Wenn Sie Druckstellen oder eine Entzündung des Fußes haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Für Kinder sollte die Schuhgröße bei jedem neuen Schuheinkauf überprüft werden, um eine konstante Wirkungsweise zu haben.
Nein. Arbeitsschutzschuhe sind einem Sicherheitsstandard unterworfen und dürfen nur mit Spezialeinlagen für Ihren Arbeitsschuh verwendet werden. Wenn Sie Einlagen in die nicht eigens für Ihre Schuhe angefertigten Arbeitsschuhe einsetzen, verfällt die Typprüfung des Schuhes und kann bei einem Arbeitsunfall zu Problemen mit der Betriebshaftpflichtversicherung werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Berufsgenossenschaften, Ihr Sicherheitsbeauftragter oder wir zur Verfügung.