Hallo, ich habe mir neue Stiefel besorgt (High Heels, ca. 12 cm) und würde Ich liebe es, sie zu haben. Die Sohlen sind jedoch so weich, dass sie wie lackierte Sohlen aussehen, ohne Griff. Es gibt Holzböden bei der Verarbeitung und ich fürchte, dass ich damit einen exzellenten Fall haben werde, denn hohe Absätze in dieser Höhe sind nicht gerade leicht zu transportieren.
Kann man die Sohlen aufrauen, vielleicht mit dem Sohlenschuster? Kann man eine Fußsohle darunter kleben? I fürchte wenn es keine Möglichkeit gibt, brauche ich sie zurückschicken, denn sie waren auch nicht nur günstig
Erfahrung mit Gel-Sohlen in High Heels? Ich habe keine Angst vor dem Tod.
Inzwischen gibt es alle Gel-Sohlen zu erwerben, die das Rennen in High Heels angenehmer machen sollen. Aber nur die von der Firma oder noch billiger? Bisher habe ich nur die Sohlen von Shell Geel erlebt. Den ganzen Tag konnte ich in 8cm hohen Schuhen zu meiner Trauung gehen und baden.
Die Einlegesohlen für die Strophen, die Spitzen und den Knöchel sind empfehlenswert, hier entwickeln sich die Schmerzen am stärksten und die Einlegesohlen bedämpfen dies optimal. Alternativ zu High Heels? hey, ich (16) habe eine Anfrage an dich (besonders an die Mädchen): so habe ich seit meiner frühesten Jugend mit meinen Knöcheln zu kämpfen.
Sie beugen sich oft, besonders wenn ich hohe Absätze habe oder auf unebenem Untergrund laufe, ansonsten aber mit Sneakers auf geradem Untergrund. Aber natürlich möchte ich auch High Heels anziehen, z.B. zum Party machen und aussteigen. Ich wollte Sie also bitten, eine ebenso gut aussehende Variante zu High Heels zu haben?
Da das Verdrehrisiko geringer ist, habe ich mir überlegt, ein Paar mit schwarzem Absatz zu erstehen.
Eine Niederlage für Konstrukteure im Zweikampf der High Heels
Der Modedesigner Christian Louboutin muss die Nachahmung seiner Frauenschuhe durch Yves Saint Laurent tolerieren. Die Entscheidung ist nicht nur für die amerikanische Region von Bedeutung, wenn Louboutin auch gegen mutmaßliche Markenverletzungen in anderen Staaten vorgeht. Wie weit die Farbe bei modischen Artikeln geschützt werden kann, erläutert sie. Stöckelschuhe mit roter Lacksohle - eine wirtschaftlich sehr gelungene Einrichtungsidee.
Geringerer Beliebtheit erfreut sich dagegen der Bestreben, die Rotsohle des Schuhs mit Markenrechten zu monopolisieren: Ein New Yorker Richter hat mit einer sensationellen Gerichtsentscheidung Christian Louboutin die angeforderte gerichtliche Anordnung gegen einen Konkurrenten verweigert. Das Urteil ist nicht nur ein Indiz für die Hauptklage wegen Markenrechtsverletzung, die vor demselben Gerichtshof anhängig ist. Weil die roten Sohlen als solche kaum zu schützen sind.
Mit seinem Beschluss vom 11. Juli 2011 schildert der Bundesrichter Marrero nicht ohne weiteres, welche Verkäufe Christian Louboutin und die nach ihm genannten Firmen seit den frühen 90er Jahren mit dem Vertrieb von High Heels getätigt haben. In diesem Jahr umfasst die Sammlung auch Frauenschuhe mit roten Sohlen. Nach Ansicht von Bundesrichter Marrero gibt es ernste Bedenken hinsichtlich der Schützbarkeit der USMarke.
Die erste Erkenntnis ist, dass das US-Markenrecht für die Farbgebung als solche gilt. Oft fehlt den Farbtönen jedoch die notwendige Unverwechselbarkeit, da sie nicht auf die Entstehung des Produktes hinweisen. Beim Farbton Red denken die Einkäufer nicht zwangsläufig an Louboutin-Schuhe. Darüber hinaus kann bei modischen Artikeln ein Markenschutz für die Farbgebung in Erwägung gezogen werden, wenn die Wortmarke auf einem Design oder einer Farbzusammenstellung beruht, die ein Gestaltungskonzept ausdrückt.
In diesem Zusammenhang stellt sich für Marrero die grundlegende Fragestellung, ob es möglich sein sollte, individuelle Farbtöne für modische Artikel zu vereinnahmen. Dies bestreitet er mit der Behauptung, dass die Registrierung einer Schutzmarke für die rote Schrift anderen Designern und damit dem Konkurrenzkampf schaden würde. Die Einwände, wonach der Schwerpunkt von Louis Boutin auf der Anwendung der roten Färbung auf der Schuhsohle liegt, überzeugen das Urteil nicht.
Nicht nur für High Heels sind die roten Sohlen denkbar, sondern z.B. auch für flache Schuhe oder Schuhe mit Keilabsätzen. Laut Richter Marrero kann die Marke Louboutin mit ihrem "grenzenlosen Gegenstand" daher nicht geschützt und nicht gegen Dritte vorgebracht werden. Das New York Court's Überlegungen sind nicht nur für den US-Fall relevant.
Louboutin hat den Markenschutz für die Rotschuhsohle in anderen Staaten beantragt, um einen größtmöglichen Markenschutz zu erreichen. Es besteht vor allem eine EU-weit geltende Handelsmarke in der Färbung red, die auch auf die Benutzung dieser Färbung auf den Sohlen von Schuhen abzielt.
Dieses Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurde bereits in das Verzeichnis aufgenommen und daher vom Amt als schutzwürdig eingestuft. Selbst wenn das EU-Markengesetz keine Sonderrechte für Modeerzeugnisse vorsieht, müssen daher vergleichbare Standards angewendet werden. Hinsichtlich der Unterscheidbarkeit ergibt sich die Fragestellung, ob ein Konsument den Hersteller Louboutin mit einer geröteten Schuheinlage in Verbindung bringt.
Dies kann aus den in der Resolution vom 11. Juli 2011 genannten GrÃ?nden bestritten werden, insbesondere da auch andere Anbieter von Schuhen mit roter Sohle verkaufen. Nicht nur in den USA, sondern auch in Europa könnte der Schutz der rötlichen Sohle des Schuhs mit Markenrechten ausbleiben.