Verwendung von Marken für nicht gleichartige Erzeugnisse - Daniel Görlich
Markeneigentümer legen manchmal hohe Beträge in die Reklame und verlangen, dass ihre Marke so umfassend wie möglich geschützt wird. Daniel Gorlich hat sich dieser Fragestellung gewidmet und beweist, dass die Begründung des Markenrechts nicht unumstritten ist.
Erreicht wird dies durch einen Kriterienkatalog, der die Begründung und damit den Charakter des Markenrechtes berücksichtigt.
Richtige Modemarken gehen mit der Zeit. Die Staats- und Fussballgesellschaft muss darauf einwirken. Am Vortrags- und Gesprächsabend im Zuge der Kölner Serie "1:0 - Culture against Racism" hatte es Imago Michael Weiss vom Zentrum für antifaschistische Pressearbeit und Bildung (apabiz) schwer. Schon jetzt ist die Branche sehr groß - Weiss spricht von mehr als 100 rechtsradikalen Modemarken - aber sie entwickelt sich immer mehr.
Zahlreiche Unternehmen wollen zurzeit ins Fussballgeschäft einsteigen, um dort etwas dazu zu tun, so der Dozent. Sie mögen es, mit vagen Worten zu operieren, die es dem gewöhnlichen Fußballfan sehr erschweren, die entsprechende Modelinie als "rechtsgerichtete Meinungsbildung" zu deuten. So wird eine Handelsmarke eingekauft - oft aus Unkenntnis - und darf bleiben.
"Wenn es der Staatssicherheit hingegen gelingen sollte, ein Schild oder eine Beschriftung zu untersagen, wird rasch eine Änderung vorgenommen. Weiss verwies in seinem Referat wiederholt auf die Brandenburger Firma MedienTex GmbH. Sie hatten 74 geschützte Modemarken und einen jährlichen Umsatz von mehreren Mio. E. Das Hauptverkaufsprodukt sind wohl die Stoffe der renommierten deutschen Firma "Thor Steinar".
In keinem Land ist das Führen der Schutzmarke strafbar, aber das Brandenburger Verfassungsschutzamt klassifiziert die Schutzmarke als "Unterscheidungsmerkmal" der rechtsextremen Szenerie. Deshalb ist das Anziehen der Stoffe in vielen Bundesliga-Stadien bereits verboten: Bei einigen Stadionregelungen ist das Verbot generell (wie beim Fußballclub St. Pauli), bei anderen wird der Name der jeweiligen Stadionmarke ausdrücklich genannt (z.B. in Dortmund und Düsseldorf).
Die Handelsmarke ist in Köln jedoch (noch) zulässig. Udo Litjens, FC-Sicherheitsbeauftragter, Rainer Mendel und viele Fanclubvertreter plädierten auf dem Kolloquium dafür, die Marken nicht zu indexieren. "Sie müssen sich in der Fanszene profilieren und sicherstellen, dass die Überbringer von rassistischen Nachrichten keinen Platz im Klotz haben", sagt der Generalmusikant.
"Der Wortlaut der Regeln im Stadion ist für uns allgemein", so Bönig. "Sonst müßten wir immer wieder auf die wechselnden Brands anstoßen. Zu diesem Zweck wurde jedoch der Name "Thor Steinar" ausdrücklich in die Stadionregelung miteinbezogen. Viele der oben erwähnten Bundesligavereine sind sich daher einig, dass die Bezeichnung "Thor Steinar" vor allem im rechten Umfeld verwendet wird, dort als Symbol der Anerkennung gilt und - gelinde gesagt - nicht geschätzt wird.
Während des Länderspiels gegen Norwegen bleibt die Bezeichnung "Thor Steinar" am Mittwoch Abend im Fußballstadion gesperrt, doch der DFB verweist auf die Stadionverordnung von Düsseldorf, die die Bezeichnung untersagt. "Wäre das Fußballspiel in Köln ausgetragen worden, hätten die Umstände geprüft und diskutiert werden müssen", sagt DFB Sicherheitsbeauftragter Helmut Spahn.