Bauarbeiter sind nicht nur physisch anstrengend und anstrengend. Ohne entsprechende Schutzmassnahmen sind viele der Arbeit auch gesundheitsschädlich. In Deutschland hat der Gesetzgeber dem durch das Arbeitssicherheitsgesetz als Rechtsgrundlage und die Bauverordnung für die Durchführung der Richtlinie entsprochen. Diese Rechtsvorschriften umfassen alle Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die für Mitarbeiter in der Baubranche zutreffen.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist Sache des Kunden! Für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Auftraggeber im Wesentlichen im Projekt verantwortlich: Er ist daher dazu angehalten, einen Verantwortlichen für die Arbeit zu ernennen, der dafür Sorge trägt, dass die Arbeitsprozesse so koordiniert werden, dass es nicht zu Unfällen auf der Baustelle kommt. Diese Koordinatorin ist auch für die Gewährleistung der notwendigen Sicherheit am Arbeitsplatz mitverantwortlich.
Mit der Beauftragung eines Baustellen-Koordinators wird der Auftraggeber von der Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz befreit. In der Baubranche entstehende Unfallkosten werden durch Zuschüsse von Bauunternehmen finanziert: Für alle Berufsunfälle und alles andere wie z. B. Reha, Berufsunfähigkeitsrente etc. ist die Berufssgenossenschaft der Bauwirtschaft mitverantwortlich. Durch die Entrichtung von Beiträgen wird die Verantwortung des Arbeitgebers für Betriebsunfälle auf den Berufsverband der Bauindustrie abgewälzt.
Die Mitarbeiter müssen für diese Versicherung keine Beitragszahlungen leisten. Der Berufsgenossenschaftliche Verein (BGV) gibt die individuellen Ziele vor und der Unternehmer ist zur Bereitstellung der Schutzbekleidung und aller anderen für die Arbeitssicherheit notwendigen Hilfsmittel angehalten. Beschäftigte sind dazu angehalten, die vorgegebenen Schutzmassnahmen anzuwenden: Niemand darf sich ohne Schutzhelm auf der Baustelle aufhalten.
Zu den Schutzausrüstungen für Arbeiter in der Bauindustrie gehören auch individuell an den jeweiligen Arbeitsort angepasste Schutzkleidung: Schutzbekleidung gegen Feuchtigkeit und Erkältung ist auch bei Arbeiten im Außenbereich in der Kältezeit zum Gesundheitsschutz notwendig. Auge und Gesicht müssen durch eine Schutzbrille geschützt werden.
Im Falle einer hohen Lärmbelästigung muss der Mitarbeiter einen Gehörschützer verwenden. Bei Tätigkeiten mit starker Staubeinwirkung oder Verdunstung von chemischen Dämpfen muss der Arbeiter eine entsprechende Maske auflegen. Auch auf der Baustelle ist das Anziehen von Schutzschuhen Pflicht: Die Sicherheitsschuhe müssen je nach Einsatzort besondere Ansprüche erfüllen.
Durch die Markierung wird die spezielle Ausstattung der Sicherheitsschuhe ersichtlich. Je nach Sicherheitsstufe gibt es 4 Klassen: S1 bis S4. Und damit sich die Mitarbeiter auch auf dem Gerüst und auf glattem Untergrund unfallsicher fortbewegen können, sind Sicherheitsschuhe rutschfest und Antistatik. Im Falle eines Unfalls wird überprüft, ob die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist.
Weitere Infos zum Thema Arbeitssicherheit finden Sie hier in einem sehr ausführlichen PDF-Dokument.