Feuerwehr Einsatzbekleidung

Brandschutzausrüstung

Schon im vorherigen Kommando wurde beschlossen, die Feuerwehr Meggenhofen auf eine neue Basis zu stellen. Infos zur Freiwilligen Feuerwehr Roith am Ebensee. Alle Feuerwehrleute unserer Feuerwehr sind mit der modernen Brandschutzbekleidung nach HUPF ausgestattet: Bestimmungen für Feuerwehrbekleidung und persönliche Ausrüstung. - Schutzkleidung nach EN (PSA nach UVV bleibt unberührt).

Arbeitsbekleidung

Feuerwehrleute sichern sich mit ihrer PSA vor den externen Gefährdungen am Trainings- und Einsatzort ab. Der Schutzanzug der Feuerwehr ist in zwei Leistungsklassen unterteilt: Anforderungsstufe 1: Für den Basisschutz von Feuerwehrleuten ist Schutzbekleidung der Anforderungsstufe 1 erforderlich. Diese Kleidung ist nur in Kombination mit der Feuerwehr-Schutzjacke ein ausreichender Wetterschutz bei Nässe und/oder Nässe.

Der Schutzanzug der Anforderungsstufe 1 nach EN 469:2005 wird sowohl für die Feuerwehr im Außenbereich als auch für technische Anwendungen eingesetzt. Im Brandfall im Außenbereich muss eine passende Unterwäsche aus Baumwollgewebe unter der Hemdbluse oder dem Oberkörper getragen werden, um einen hinreichenden Hitzeschutz zu gewährleisten. Der Einsatz ist aus einschichtigem Stoff ohne Einlage.

Leistungsklasse 2: Da bei der Bekämpfung von Bränden in Bauwerken immer mit extremer thermischer Belastung zu rechnen ist, muss in diesen Bereichen die Leistungsklasse 2 getragen werden. Bestehend aus Textilhose und Sakko. Diese Kleidung schützt ausreichend vor Witterungseinflüssen bei Nässe und/oder Kalt. Bei allen Brandbekämpfungs- und Technikarbeiten wird Schutzbekleidung der Anforderungsstufe 2 verwendet.

Hohe Sichtbarkeit: Feuerwehrkleidung der Leistungsstufen 1 und 2 (außer Vorarlberger Version) entspricht nicht den Erfordernissen für gut sichtbare Warnbekleidung auf Straßen. Feuerschutzhelm: Der Feuerschutzhelm soll vor möglichen Gefährdungen für Mensch, Auge und Körper bei Übung und Einsatz bewahren. Die Feuerschutzhelme müssen den Sicherheitsanforderungen der EN 443:2008 "Feuerwehrhelme" genügen. Voraussetzungen für den Feuerwehrhelm: Der Schutzhelm muss mit einem Nackenbügel getragen werden.

Helmmarkierung: Feuerwehrstiefel: Die Sicherheitsschuhe müssen in erster Linie vor Wärme, Frost, Flammen, Strom oder mechanischer Gefährdung schützen und müssen daher bei jedem Gebrauch getragen werden. Die Feuerwehr-Sicherheitsschuhe müssen den Forderungen der EN 15090:2006 nachkommen. Diese sind als Schlupf- oder Schnürschuhe verfügbar und sollten so schnell wie möglich betriebsbereit sein. Anforderung an Feuerwehrstiefel: Guter Tragkomfort mit Sicherheit.

Operationshandschuhe: Die Operationshandschuhe sollen die Hand vor möglichen Gefährdungen bei der Ausübung von Tätigkeiten und Operationen bewahren. Weil der Schutzgrad gegen maschinelle Beschädigungen im Gegensatz zum Schutzgrad gegen Verbrennungen durch unterschiedliche Schichtaufbauten sowie Werkstoffkombinationen erzielt wird, wird in der Feuerwehr in jedem Fall ein eigener Brandschutzhandschuh empfohlen. Schutzhandschuhe gegen mechanisches Beschädigen:

Bei der Feuerwehr kommen diese bei allen technischen Arbeiten (ausgenommen Atemschutz bei der Brandbekämpfung) vor. Sie müssen der PSA-Schutzkategorie II genügen und schützen vor mechanischer Gefährdung, Wärme und Brand bei Temperaturen unter 100°C. In der PSA-Verordnung müssen diese Schutzhandschuhe der Klasse III genügen und sind solche, die bei Temperaturen über 100 °C vor mechanischer Gefährdung, Wärme und Brand schützen.