Markenkleidung Online

Brand Kleidung Online

Falls Person A originale, freie und EU-freie Markenbekleidung kauft, um diese kommerziell online zu verkaufen (z.B. NLYMAN. Der Stellenwert von Markenbekleidung bei jungen Menschen ist größer denn je.

Internetauftritt von ? Markenbekleidung - Warenzeichenrecht

Dabei geht es nicht um das Produkt "an sich", sondern um das Produkt "an sich". Dies bedeutet, dass der spezifische Gegenstand selbst vom Inhaber der Marke in der EU in den Handel gelangt sein muss! Dass ein Produkt mit dem gleichen Erscheinungsbild diesen Weg eingeschlagen hat, reicht nicht aus. Das muss das Produkt sein - das ist es!

In Palermo wurde ein Produkt mit der Fertigungsnummer 1234567 vermarktet, d.h. vertrieben, ausgelost, versteigert bzw. geschenkt. In Helsinki darf dann gerade dieser Gegenstand wiederverkaufen werden. Aber nicht derselbe Gegenstand mit der Fertigungsnummer 1234568, den der Inhaber der Marke in Shanghai auf den Markt brachte. Der Inhaber der Marke kann den Weiterverkauf in der EU verbieten, da seine Rechte innerhalb der EU nicht ausgeschöpft sind.

Markenkleidung kommerziell online vertreiben

Indem Sie weitere sachliche Informationen auslassen oder ergänzen, kann die juristische Bewertung anders sein, so dass die Konsultation in diesem Forum nur eine erste juristische Orientierungshilfe in der Sache ist und den Besuch eines Mitarbeiters vor Ort in keiner Weise ersetzt. Aufgrund der von Ihnen beschriebenen Fakten und unter Beachtung Ihrer Verwendung möchte ich Ihre Frage wie folgt klären: Da die Markenartikel bereits in die EU importiert wurden und es keine weiteren Vertriebsrechte innerhalb der EU gibt, können Sie sie in jeder denkbaren Weise vertreiben.

Im Regelfall haben die Inhaber jedoch mit diversen Gesellschaften so genannte Lizenzvereinbarungen geschlossen, die die Exklusivrechte an der Handelsmarke für einzelne Staaten, auch innerhalb der EU, auf diese Gesellschaften abtreten. Wenn Sie vom Inhaber der Schutzmarke auch ein Zertifikat bekommen, dass Sie die Waren z. B. innerhalb Deutschlands verkaufen dürfen, ist dies natürlich der beste Vorwarnschutz.

Andernfalls verstößt die Werbung oder der Verkauf der Waren innerhalb Deutschlands gegen das Markenrecht gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG. Wird dieses Recht ausschliesslich vom Markenhersteller in Anspruch genommen, ist es Dritten nach 14 Abs. 3 MarkenG verboten, Waren unter dieser Marke zu vertreiben oder zu vermarkten; der Markeninhaber hat im Falle einer Verletzung durch sein ausschließliches Nutzungsrecht auch Anspruch auf einen einstweiligen Rechtsschutz.

Sie hätten danach einen wettbewerbswidrigen Verstoß begehen können, indem Sie den Handelsnamen und die Achtung hinter dem Handelsnamen missbraucht hätten. Die Zusicherung des Anbieters, dass die Produkte in der EU ohne Rechte Dritter und für den Verkauf in der EU freigegeben sind, ist kein Warnschutz, wenn der Inhaber der Marke diese Befreiung nicht genehmigt hat.

Obwohl Sie auf der Grundlage einer solchen Befreiung den Schadenersatz beanspruchen können, den Sie bei Ihrem Vertragshändler zu leisten hatten, da dieser darauf hinweisen musste, dass beispielsweise in Deutschland der Inhaber der Marke das Recht hat, die Waren zu verkaufen; bei verhältnismäßig wohlbekannten Warenzeichen werden Sie jedoch darauf hingewiesen, dass Sie trotz der Befreiung des Vertragshändlers hätten wissen müssen, dass der Inhaber der Marke Rechte im Gebiet Deutschlands durchsetzen kann, vor allem wenn der Vertragshändler aus einem EU-Mitgliedstaat kommt.

Nur die Befreiung oder Lizensierung durch den Schutzrechtsinhaber schützt daher zuverlässig vor Warnungen und den Konsequenzen. "Im Regelfall haben die Inhaber von Marken jedoch mit diversen Gesellschaften so genannte Lizenzvereinbarungen geschlossen, die die Exklusivrechte an der Handelsmarke für gewisse Staaten, auch innerhalb der EU, auf diese Gesellschaften abtreten. "Heißt das, dass auch wenn die Waren in der EU kostenlos und ohne Rechte Dritter erhältlich sind, der Vertrieb der Waren dennoch verboten ist?

Gilt diese Regelung für alle Markenartikel?