Warnkleidung

Warnschutzkleidung

Die Warnkleidung ist eine Schutzausrüstung für Personen, die im Verkehrsbereich arbeiten. Das richtige Warnkleidungsstück für den Straßenunterhalt. Warnbekleidung für Arbeiten auf öffentlichen Straßen. Die Wetterschutzkleidung bietet doppelten Schutz - im Straßenbau, im Gleisbau usw. Sie sind an kalten Tagen sicherer und gut erwärmt. Hinweise zur Warnkleidung für ADR und GGVSEB.

Informationen der DGUV 212-016: Warnkleidung, Bezeichnung

Deshalb stellt sich der Anwender im Betrieb oft die Frage, welche Regelungen für für ihn gilt, wo er sie vorfindet und wie sie durchzusetzen sind. Zu diesen Werken gehören u.a. die Arbeit außerhalb von Schranken oder neben dem Verkehrsraum u. a. Brückeninstandsetzungsarbeiten, die Arbeit in Eisenbahngleisen, z.B. Bau, Wartung und Umbau von Eisenbahn- und anderen Einrichtungen, Tätigkeiten auf der Durchführung des Bahnbetriebs, z.B.

Bahnen, Straßenbahnen und U-Bahnen, Reparatur-, Abschlepp- und Bergearbeiten an Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen im Gefahrenbereich des fließenden Straßenverkehrs, Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen auf Werksgelände im Gefahrenbereich des fließenden Straßenverkehrs, Arbeit in Containerterminals im Verkehrsbereich von Kraftfahrzeugen, Flurförderzeugen und Aufzügen, Hafenarbeit, z.B. auf dem Schiff und im Verpackungsbereich, Tätigkeiten in gekennzeichneten Räumen des Flughafengeländes, Einweisung der Fahrzeuge.

Empfehlenswert auch unter für Arbeit, bei der ein unbeabsichtigter Eintritt in den Gefahrenbereich des fließenden Straßenverkehrs oder in den Streckenbereich oder den internen Werkverkehr nicht auszuschließen ist. Bei diesen Angaben findet sich besondere Warnkleidung, die z.B. im Geltungsbereich von Behörden und Einrichtungen mit Sicherheit und/oder Hinweisen dazu z.B. in der Vorschrift "Einsatz von Personal Schutzausrüstung im Rettungsdienst" (GUV-R 2106) und in den Angaben "Auswahl von Personal Einsätze auf der Grundlage von für für Gefährdungsbeurteilung bei Bundesfeuerwehren" (GUV-I 8675).

Wenn dies nicht möglich ist, oder die Maßnahmen keinen hinreichenden Versicherungsschutz gewähren, wird müssen durch geeignetes Personal Schutzausrüstungen (PSA), wie z.B. Warnkleidung, zusätzlich versichert (§ 4 Arbeitsschutzgesetz). Bevor die Wahl und der Gebrauch von Warnkleidung erfolgt, hat der Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Typ und Geltungsbereich von Gefährdungen für müssen am Ort des Einsatzes ermittelt und bewertet werden.

Das Arbeitsverhältnis und die persönliche Verfassung des Versicherungsnehmers sind an berücksichtigen zu richten. Das Beispiel einer Gefährdungsermittlung für Das Warnkleidung Tragen im Appendix ist eine Ermittlungs und Entscheidungs- hilfe. Darin sind die wichtigsten Beurteilungskriterien und Angaben zur Anschaffung von Warnkleidung zusammengefasst. Um die Sichtbarkeit einer bestimmten Personen zu erhöhen, muss Warnkleidung mitgebracht werden.

Das gilt für alle Situationen, in denen das Übersehen während des Tages sowie unter Dämmerung und im Dunkeln ein Sicherheitsrisiko ist. Anhand der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilung hat der Auftragnehmer die Merkmale anzugeben, die die Schutzbekleidung neben der Kenntlichkeit von Menschen haben muss, dies können z.B. sein: Einflüsse durch Nässe, Winde, Kälte, UV-Strahlung, mechanischer Einflüsse, chemischer Einflüsse, Einflüsse biologischer Arbeitsmittel.

Die Arbeitgeberin muss dem Versicherungsnehmer unter Verfügung (Â 29 UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) eine ausreichende Zahl geeigneter PSA fÃ?r den Selbstbedarf bereitstellen. Die PSA muss die versicherte Personen einzeln anpassen. Es ist grundsätzlich für für den Gebrauch durch eine bestimmte Personen. Die Anschaffung, Wartung und Pflege hat der Auftragnehmer an für zu erbringen.

Der Versicherte muss die Warnkleidung bestimmungsgemäà verwenden, unverzüglich an seinen Mängel Staat an prüfen und Mängel an den Entrepreneur unverzüglich ( " 30 Abs. 2 UVV "Grundsätze der Prävention" BGV/GUV-V A1). Der Warnhinweis muss mit dem CE-Zeichen versehen sein (Kapitel 6. 1). Schutzkleidung gegenüber, die Gefährdung bietet, ohne noch eine größere Gefährdung mit sich zu führen, z.B. eng anliegend, wenn an einer Arbeitsmaschine bearbeitet wird, bei der die Gefahr eines Einziehens in die zu verarbeitende Maschinenkonstruktion besteht gegenüber die am jeweiligen Einsatzort erteilten Auflagen, z.B. Warnkleidung in Kombination mit entsprechender Schutzkleidung, wenn eine zweckdienliche für dies erfordert, die ergonome Bedürftigkeit und die Gesundheitsbestimmungen der VersichertInnen unter anderem durch guten Sitz berücksichtigen.

In der DIN EN 471  "Warnkleidung  Prüfverfahren und AnforderungenÂ" sind die Eigenschaften von Schutzkleidung festgelegt, die das Vorhandensein von Trägers visuell signalisieren soll. Die Warnkleidung sollte die Träger bei verschiedenen Lichtverhältnissen tagsüber sowie bei Beleuchtung durch Autoscheinwerfer im Dunkeln machen auffällig Für das eingefärbte Grundmaterial, das reflektierende Gewebe, Mindestflächen und die Gestaltung dieser Gewebe (DIN EN 471) wurden Leistungsvorgaben definiert, um die Warnkleidung wiederzuerkennen.

Häufig, Warnkleidung ist daher auch Schutzbekleidung gegen Witterungseinflüsse. Die Warnkleidung ist je nach Mindestfläche in drei Kategorien von Fluoreszenz- und Retroreflexmaterialien unterteilt, von denen die erste Klasse die beste Beständigkeit und Sichtbarkeit aufweist. Es werden fluoreszierende Stoffe verwendet für die Tagesauffälligkeit, die retroreflektierende Stoffe die Nachtauffälligkeit. Eine höhere Qualität kann bei der Zusammenstellung von Warnkleidungsstücken nicht ohne weiteres durch Hinzufügen der jeweiligen Bekleidungsklassen erzielt werden, da sowohl das sichtbare Mindestflächen des Grundmaterials als auch das retroreflektierende Gewebe entscheidend sind.

Für DIN EN 471 liefert das Grundmaterial in fluoreszierendem Rot, fluoreszierendem Neon-Gelb und fluoreszierendem Neon-Rot. In der jeweiligen Ausgabe von Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV/GUV-V D29) definiert Unfallverhütungsvorschrift die Hintergundfarbe des Fahrzeugs: Unfallversicherungsträger Die Arbeit seiner Versichere im Straßenverkehrsbereich. Wenn nach den Bestimmungen mehrere Grundfarben zulässig, dann im Kontext von Gefährdungsbeurteilung, in dem auch die Umweltbedingungen zu berücksichtigen sind, an prüfen, was eine verbesserte Wiedererkennbarkeit der zulässigen Grundfarben ermöglicht.

Für Bei der Arbeit in Schienensystemen gelten die Vorschriften für Warnkleidung in der BGV D30 "Eisenbahnen", GUV-V D30. Die Vorschriften der BGV/GUV-V D33 "Arbeiten im Gleisbereich". Im Dunkeln und bei schlechtem Wetter Sichtverhältnissen leuchten die Reflexstreifen auf der Warnkleidung zurück und stellen sicher, dass Menschen, die sich im öffentlichen Straßenverkehr befinden, auch von anderen Fahrgästen frühzeitig erblickt werden.

Für Arbeit in der Finsternis ist Warnkleidung der Kategorie 3 zu benutzen, wodurch die zusätzlich verfügbare Fläche die Form des Menschen (Kontur) an reflektierenden Textilien hervorheben soll. Ist die Warnkleidung nach DIN EN 471 hergestellt, sind die Anforderungen an das leuchtende Trägermaterial, das rückstrahlende Trägermaterial sowie Mindestflächen und die Anordnung dieser Stoffe erfüllt.

Eine Umgestaltung der Warnkleidung durch Anbringung von Firmenlogos, Anwendungen oder sonstigem Veränderungen ist nicht zulässig, wenn sie unter nachträgliche von Hintergrund- und Reflexionsmaterial nach DIN EN 471 fällt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von gültigen ist Warnkleidung im Straßenverkehr zu verwenden unter Tätigkeiten Für die Wahl der Warnkleidung ist die Wiedererkennung der Warnkleidung im Kontext von Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung auszuführenden Tätigkeiten, Haltungen und Umweltbedingungen zu evaluieren (siehe auch Bild 2).

Die Warnkleidung auszuwählen ist nach dem Resultat von Gefährdungsbeurteilung so beschaffen, dass in Summe die Wertklasse 2 oder 3 erzielt wird. Mit erhöhter Gefährdung ist Warnkleidung der Kategorie 3 zu verwenden. Erhöhte Gefährdung bedeutet: wenn ein Arbeit ohne Baustellensicherheitseinrichtung oder zum Bau von der gleichen durchgeführt werden. Die Warnkleidung der Kategorie 3 kann von der Kategorie 2 abweichen und verwendet werden, wenn im Straßenverkehr einfach Gefährdung vorhanden ist.

Einfach Gefährdung bedeutet: Wird die Arbeit auf einer nach den Leitfäden der Richtlinie gesicherten Baustelle zum Schutz von Baustellen (RSA) durchgeführt Für den einfachen Einsatz unter Gefährdung oder in Notfallsituationen (z.B. Fahrzeugpanne) muss eine Schutzkleidung der Schutzklasse 2 verwendet werden. Unter Verhältnisse gibt es im Hochsommer und Herbst verschiedene Klimabedingungen, so dass die Versicherungsnehmer mit einem Kleidungswechsel auf die Temperatur reagiert.

Ausgewählte Beispiele in der Tab. 2 daher sind die Kombinationsmöglichkeiten von Bekleidungsstücken, die sich in der Anwendung bewährt haben und zugleich die korrekten Kleidungsklassen entsprechend der festgelegten für repräsentieren. Der Warneffekt der Warnkleidung ist bei den vorgesehenen üblichen Arbeitspositionen an gewährleisten. Der Warnhinweis ist verschlossen zu führen und darf nicht durch weitere Kleidungsstücke abgedeckt werden.

Häufig muss auch Warnkleidung gegen Nässe und Winde sowie Kälte schützen tragen. Warnbekleidung mit Regenschutzfunktion darf die Temperaturregelungsvorgänge des Körpers bei körperlicher Tätigkeit nicht erheblich beeinträchtigen, d.h. der vom Körper erzeugte Dampf (Schweiß) muss nach außen abführbar sein. Bild 7: Da es sich bei diesem Kleidungsstück um eine Schutzkombination (Schutzkleidung gegen Niederschlag und Warnwirkung) handelt, wird es sowohl nach den Normen für Regenschutzkleidung nach EN 471 als auch nach EN 343 hergestellt.

Nicht zu verwechseln mit den Kategorien der Warnkleidung bei der Selektion und Anschaffung. Um so höher die Güteklasse, umso besser der Feuchtigkeitsschutz oder umso besser der Transport der Flüssigkeit durch die Bekleidung nach außen und damit der Komfort. Aufgrund der großen Wärmelasten, die auftreten, wenn Wasserdampf nicht durchtritt, haben die drei Schutzklassen gegen Niederschlag verschiedene Tragedauer.

Regenschutzkleidung, die nur der Schutzklasse 1 genügt entspricht, muss mit einem Warnschild ausgestattet sein, das auf die aufgrund ihrer körperlichen Tragbarkeit eingeschränkte Tragedauer verweist. Für Wer beim Aufbau, der Instandhaltung oder der Sanierung von Straßen und Einrichtungen im Straßenraum verwendet wird oder in seinem Zimmer liegende Einrichtungen überwachen muss oder auf tätig Abfälle sammelt, muss bei Arbeiten außerhalb von Gehsteigen und Schranken Warnkleidung anziehen ( 35 Abs. 6 SVV in Zusammenhang mit der Verwaltungsverordnung (VwV) nach § 35 Abs. 6).

Gemäà der Richtlinie für gilt dies auch für Menschen, die während der oben genannten Arbeit Teil des Verkehrsbereiches tätig werden und nicht durch eine abgeschlossene Schranke (z.B. Schranken oder Bauzäune) von diesem abgetrennt sind. Das RSA verweist zudem auf die Bedeutung von vertikalen Reflexionsstreifen in Körperkonturen für Warnkleidung auf Nacht-Baustellen.

Die Warnkleidung muss nach der Verwaltungsverordnung zu §35 StVO Abs. 6 der Norm EN 471 und den folgenden Vorschriften erfüllen entsprechen: Welche Ausführungsform der Warnkleidung verwendet wird, kann nur im Einzelnen anhand von Gefährdungsbeurteilung und der Bewertung der Risikoart und -größe sowie der Betriebsbelastung (Tätigkeit, Anwendungsbereich, Tragedauer) entschieden werden.

Mehr Gefährdung durch die Schnelligkeit des vorbeifahrenden Verkehr, die Größe der Verkehrslast, Häufigkeit des Eintretens in den Straßenraum, Einschränkung der Beobachtung der Möglichkeit des Verkehrsaufkommens und wenn die Bauarbeiten auf einer nicht nach RSA durchzuführen abgesicherten Seite stattfinden, muss die auffälliger, das ist die mehr auffälliger Warnkleidung sein. Deshalb: Wird die geplante Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung für festgestellt, dass "erhöhte GefährdungÂ" für die Versicherungsnehmer vorhanden sind, ist Warnkleidung der Kategorie 3 zu verwenden (siehe Kapitel IV. 4.).

Ein Rundbundhosen bieten nur dann ausreichend Schutz, wenn sie in Zusammenhang mit Warnkleidung für am Oberkörper mitgeführt werden, da die Streifen mit der Bundhose am Unterschenkel von Tätigkeiten rasch abgedeckt werden können. Warnbekleidung muss mitgeführt werden, wenn die versicherten Fahrgäste im Streckenbereich durch fahrende Eisenbahnfahrzeuge kontaktiert werden können (gefährdet). BOStrab,....), (Arbeiten im Gleisbau nach UVV "Arbeiten im Gleisbau" BGV/GUV-V D 33), (siehe Hinweise "Sicheres Fahrverhalten externer Verkehrsteilnehmer im Gleisbau" BGI 834).

Eisenbahnfahrzeugführer, Lokrangierführer, Fahrer der Straßenbahnlinien, Rangierlokomotiven, Bahndirektor, Bahnbetriebsleiter und andere EisenbahnfahrzeugführerFührungskrà in müssen einsteigen lassen die Schienen in die eng sitzende Warnbekleidung von Klasse2 mit reflektierendem Trikot in der Form eines orange-rötlich leuchtenden Schutzwestenstoffes an der Vorderseite des Wagens nach außen gerichtet halten und den Fahrgästen das Fahrwerk in die Fahrerkabinen einhängen und den Fahrerkorb ausfahren lassen nach oben. Angestellte, die ganztägig in Schienensystemen durch Eisenbahnfahrzeuge gefährdet werden, z.B. Rangierlokomotive, Lokrangierführer und Waggontechniker, ziehen Jacken und Hosen als Warnkleidung an (Klasse 3).

Auch diese Warnkleidung muss den Ansprüchen an eine Regenschutzkleidung entsprechen erfüllen. Unter Gefährdung von feuerflüssiges Gute (z.B.: Eisen, Schlacke) flammhemmende Warnkleidung muss mitgenommen werden. Warnbekleidung ist kein Ersatz für die von für geforderten Sicherheitsmaßnahmen im Bereich des Gleises, die vom Auftragnehmer auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn eingeleitet werden müssen.

Das Einhalten der von der "Für den Bahnbetrieb - Stelle " vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen gegen die von der Bahnbetriebsart ausgehenden Gefahrenstellen hat bei Priorität eine vorrangige Stellung (vgl. die Informationen "zuständigen im Schienenverkehr Das Einhalten der von der "zuständigen denahnbetrieblichen Sicherheitshinweise" BGI/GUV-I 781). Warnbekleidung ist ebenfalls unter für notwendig. Arbeitet außerhalb des Gleisbereiches, wenn die Möglichkeit des unbeabsichtigten Betretens gegeben ist.

Für Versicherungsnehmer, die im Bereich von Gleisanlagen und anderen Einrichtungen tätig sind und somit zusammenhängende Tätigkeiten, z.B. Inspektion, Vermessung und Kontrolltätigkeiten ausführen ausführen ausführen, müssen insbesondere: passgenaue Warnkleidung der Kl. 2, zumindest in Wickelform, in der fluoreszierende Lackierungorange, an Tätigkeiten übergeben. Er hat sich bewährt vorgenommen, dass Versicherungste, die Arbeit im Streckenbereich ausführen und Menschen, die Sicherheitsaufgaben im Streckenbereich durchführen, durch verschiedene Warnbekleidungsfarben differenziert werden können.

So verlangt z.B. die DB AG für, dass Sicherheitsaufseher, Sicherheitsposten und Absperrpfosten: enganliegende Warnkleidung der 2. Ordnung, zumindest in Gestalt einer Warnweste, in der Lichtfarbe fluoreszierendgelb, auf Verfügung platziert werden. Externe Menschen, die durch das Bewegen von Schienenfahrzeugen in den Bereich des Gleises gelangen können gefährdet sind z.B. Anlagenbetreiber in Industriebetrieben mit Bahnen, Be- und Entladepersonal, Angestellte von Energieversorgern, eng anliegende Warnkleidung der Klasse 2, zumindest in Form einer Weste, fluoreszierend orange-rot in der Farbe, mit retroreflektierendem Material.

Als Beispiel sei hier für genannt, die verschiedenen Tätigkeiten für die Arbeit im Bahnenbereich. Zumindest Warnkleidung der Güteklasse 2 muss getragen werden. Beim Sommertemperaturen haben die Versicherungsnehmer den Willen, auch bei Tätigkeiten im ungeschützten Verkehrsraum eine kleine Schutzhose mitzuführen. Bei den auf dem Handel erhältlichen Shorts/Shorts handelt es sich jedoch in der Regel nur um Shorts nach Kategorie 1. Auf dem Handel sind auch solche der Kategorie 2 mit speziellen Schnitten erhältlich, die nur dann verwendet werden, wenn danach Gefährdungsbeurteilung keine weiteren Verletzungs- und Gesundheitsgefährdungen auftritt.

Unter Tätigkeiten in den Bereichen Abfallentsorgung, Kanalinstandhaltung, Straßenreinigung, Straßeninstandhaltung und Straßenbetrieb, Grünflächenpflege sowie bei der Arbeit im Gleisbereich innerstädtischen der Eisenbahnen, wird die Gefährdungsbeurteilung in der Regel die Ausnahme von Kurzschlüssen als Teil der Warnkleidung zeigen. Der Warneffekt der für die typische Arbeitshaltung verwendeten Warnkleidung an gewährleisten. Bei Arbeitsgeräten wie Freischneidern oder Laubblasgerät und beim Transportieren von Gegenständen, häufig werden Teilbereiche der Warnkleidung abgedeckt, so dass die Trägers identifiziert werden kann.

Gewöhnlich wird in solchen Fällen Warnkleidung der Kategorie 3 notwendig sein, um eine möglichst große Anzahl von Personen zu schützen. Bild 15: Nicht bestimmungsgemäà Warnkleidung, z.B. das Öffnen einer Sicherheitsweste, führt zur Reduzierung der Vorwarnung. Veränderte Kleidung darf nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden.

Besonders bei mehrteiliger Kombination (Weste oder Mantel und Rundbundhose) ist zu berücksichtigen, dass die Warnkleidung beim Abnehmen des Oberteils von 3 auf 1 verringert wird und somit der erforderliche Schutzmantel nicht mehr zur Verfügung steht. Das Lätzchen darf bei Latzhosen (Klasse 2) nicht durch das Anziehen einer Oberbekleidung (z.B. Pullover) verborgen werden, da dies die Sichtbarkeit beeinträchtigt.

Bild 16a und b, c und d: Nach Angaben des Herstellers müssen die Weste oder Jacke verschlossen getragen werden, ansonsten ist die Wiedererkennbarkeit eingeschränkt Das Beschaffen und Pflegen der notwendigen Warnkleidung zählt für die Tätigkeiten des Unternehmer. Bei regelmäà ist die Steuerung und Betreuung der Warnkleidung deren Funktionsfähigkeit und deren Wirksamkeit zu gewährleisten.

Alle Warnkleidung muss ein Pictogramm und die beiliegenden Herstellerangaben tragen: Auf der Warnkleidung muss die CE-Kennzeichnung und die besondere Markierung vom Fahrzeughersteller so angebracht werden, dass sie entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer deutlich erkennbar, leserlich und unverwischbar ist. Diese sind auf jedem Teil der Warnkleidung selbst oder auf einem an Kleidungsstück angebrachten Label.

Die Warnkleidung ist verpflichtend mit Herstellerangaben in Deutsch unter beizufügen zu versehen. Du enthält alle für den Nutzer relevanten für Infos wie z.B: Ausführliche Hinweise zum Tragen von Kleidungsstück und ggf. An- und Ausziehen, Warnungen vor Missbrauch und Einsatzgrenzen, Aufbewahrung und Maximum Zeiträume für Steuerung, Pflegehinweise sowie vollständige Hinweise zum Spülen, chemische Reinigung und Dekontamination, Zahl der Reinigungsvorgänge (Waschzyklen) ohne Kleidungsstück

Die Warnkleidung sollte immer in einem gut verschlossenen und gut zugänglichen Zimmer zwischengelagert werden. Die Fluoreszenzfarben verblassen deutlich unter UV-Strahlung, deshalb sollte die Warnkleidung vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden geschützt Es muss auch sichergestellt sein, dass die Warnkleidung nicht direkt am Fahrzeugfenster oder auf den Sitzen aufgehängt oder in Kraftfahrzeugen angebracht wird.

Die Warnkleidung kann bei normaler Nutzung und vorschriftsmäÃ-Pflege innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Maximalpflegezyklen verwendet werden. Bild 18: Warnkleidung, deren Warnung durch Verschmutzungen, Alterungserscheinungen oder Verlust der Helligkeit der eingesetzten Werkstoffe nicht mehr ausreichend ist, muss ersetzt werden. Die Warnkleidung darf bei Verunreinigung durch Bio-Agenten nicht im privaten Bereich gespült werden, um zu verhindern, dass Unbefugte solche Substanzen verwenden.

Die Warnkleidung ist gemäß den Pflegehinweisen auf dem Typenschild zu reinigen. Für dafür ist ein nach Gütezeichen zertifiziertes Wäscherei RAL 992-2 (Deutsches Institut Gütesicherung Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.) oder ein zugelassenes Herstellungsverfahren besonders geeignet. Betriebsart: Arbeitsbereich: Arbeitsplatz: Tätigkeitsbeschreibung: Diese Angaben werden für die Vorwahl der Warnkleidung mit dem Sequenzdiagramm in Anhang 2 benötigt.

gemäß BGV/GUV-V DIN EN 29 von zuständigen UV-Trägers und der Arbeitsbedingungen. Bezugsquellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSchG), Geräte und GPSG, Straßenverkehrsordnung (StVO), VwV-StVO, Richtlinie für Sicherheits- und Straßenarbeitsplätze (RSA) und Straßenausstattung; Straßenarbeitsplätze (ARS veröffentlicht im Verkehrsblatt), für (ArbStättV), PSA-Benutzerverordnung (PSA-BV).

1 ), "Arbeiten im Gleisbereich" (BGV/GUV-V D33), "Fahrzeuginstandhaltung" (BGR/GUV-R 157), "Vermessungsarbeiten" (BGR/GUV-R 178), "Sicherheitsregeln für wasserbauliche und wassertechnische Arbeiten" (GUV-R 2102), "Straßeninstandhaltung" (GUV-R 2108), "Sicherheitsmaßnahmen für die Arbeit im Schienenbereich von Eisenbahnen" (GUV-R 2150), "Sicherheitshinweise für Die Arbeiten im Straßenbereich von Eisenbahnen" (BGI/GUV-I 781), "Sicheres Handeln von nicht betriebsfähigen Menschen im Schienbereich von Eisenbahnen" (BGI 834).

Bezugsquellen: Beuth-Verlag Verlag GMBH, DIN EN 3402004-03, Schutzbekleidung  Allgemein, DIN EN 3432003+A1:2007+AC: 2009, Schutzbekleidung  Regenschutz, DIN EN 140582004-08, Schutzbekleidung  Kleidungsstücke zum Schutze gegen Umwelt, DIN EN 4712008-03, Warnkleidung  Prüfverfahren - und Arbeitsumgebungen, DIN EN 33403-51997-01, Verhalten am Arbeitsumfeld  Teil 5 der Ergonomik von Prüfverfahren¤tzen,

Schutzbekleidung  Schutzbekleidung gegen WÃ?rme und Flamme, DIN EN ISO 141162008-08, Schutzbekleidung  Hitzeschutz und Flammschutz, DIN EN 130342009-08, Schutzbekleidung gegen flüssige Chemie, DIN EN 11492006-09, Schutzbekleidung  Elektr.