Mit dem TextilKennzG sind Lieferanten von Textilprodukten dazu angehalten, die im Erzeugnis enthaltene Stoffe anzugeben. Natürlich sind auch Online-Shop-Betreiber als Provider zu betrachten. Diese Kennzeichnungspflicht besteht für alle Erzeugnisse aus Textilrohstoffen zu mind. 80 Prozent ihres Gewichts. Nach § 2 des Bundesgesetzes sind andere Textilprodukte unter anderem Lieferanten, die, wenn sie die entsprechenden Erzeugnisse verkaufen oder in absehbarer Zeit verkaufen wollen, die Begründungspflicht überprüfen oder überprüfen ließen, um die Erfüllung der rechtlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Woran erkennt man die korrekte Markierung? Eine völlig verschwundene oder falsche Markierung kann zu unangenehmen Rechtsfolgen führen. Es ist daher für den Betreiber von entscheidender Bedeutung, die darin enthaltene Materie in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Form aufzuführen. 5 legt fest, dass die Angaben in Prozent des Netto-Textilgewichts, bei Textilwaren aus mehreren Faserstoffen in abnehmender Gewichtsreihenfolge angegeben werden müssen.
So könnte beispielsweise eine richtige Spezifikation aussehen: "60 Prozent Polyamid, 40 Prozent Elasthan". Zum Beispiel, wenn das Erzeugnis nur einen einzigen Grundstoff beinhaltet, kann "reine Wolle" anstelle von "100% Wolle" sein. Besonderes Augenmerk sollte auf die exakte Kennzeichnung der eingesetzten Faser gelegt werden. Manche Bezeichnungen beinhalten weitere Beschränkungen, z.B. darf der Ausdruck "Wolle" nur für die Faser von bestimmten Tieren benutzt werden.
Die Online-Shop-Betreiber müssen sicherstellen, dass die Etikettierung auch den Angeboten gerecht wird. Deshalb müssen Erzeugnisse, die über einen langen Zeitabschnitt vermarktet werden, immer auf die eingesetzten Ballaststoffe überprüft werden. Bei den in Anhang 1 genannten Faserstoffen darf der jeweilige Markenname nicht verwendet werden.
Der Online-Shop-Betreiber darf sich in diesem Zusammenhang nicht auf die Richtigkeit der Herstellerangaben zum Erzeugnis berufen; er muss die Informationen selbst auf die korrekte Benennunghinweisen. Wie werden die Erzeugnisse gekennzeichnet? Das Kennzeichen muss gewebt oder auf der Warenbahn befestigt sein.
Die Beschriftung muss auch im Netz gut leserlich und in einem einheitlichem Schriftenbild für jede Artikelbeschreibung sein. Der Betreiber des Online-Shops sollte und muss diese Anforderung erfüllen. Von der Etikettierungspflicht sind welche Erzeugnisse nicht berührt? Bei vielen Produkten sind die notwendigen Informationen über die darin enthaltene Faser nicht erforderlich: Es werden nur die wesentlichen Artikel gezeigt.
Wenn Sie im selben Geschäft kaufen ggf. auch neue Ware, ist auf die korrekte Beschriftung zu achten. Falsch es oder falsches Etikettieren von Textilwaren kann immer zu einer wettbewerbsrechtlichen Warnung führen. Diese Pflicht besteht nicht nur für die Erzeugnisse selbst, sondern auch für Darstellungen und Darstellungen nach § 1 Abs. 2 TKG.
"Die Betreiber von Online-Shops sollten sicherstellen, dass alle Textilprodukte mit einem entsprechenden Etikett versehen sind. Das betrifft vor allem die Wiedergabe in der entsprechenden Artikelbezeichnung, die der Konsument vor Vertragsabschluss einholen kann.