shöpping. shöpping.at, der neue Online-Marktplatz der Österr. postal. Es ist unser Anliegen, gemeinsam mit Ihnen und unseren Fachhändlern den Online-Handel rot-weiß-rot mitgestalten. Ihre Einkäufe bei shöpping.at und damit bei heimischen Firmen fördern die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs und sichern die Beschäftigung in Österreich. Dabei müssen Sie nicht auf international bekannte Brands und Erzeugnisse oder Österreichische Originalprodukte zurückgreifen.
Der gemeinsame Nenner: Alle Artikel kommen ausschließlich von heimischen Fachhändlern und Herstellern. Damit ist es für jeden einfach, die heimische Volkswirtschaft bei jedem Online-Einkauf zu fördern. Weil alle Waren aus unserem eigenen Lande kommen, sind auch die Wege kurz. Die Österreichische Post liefert alle Aufträge sicher, rasch und CO2-neutral aus Österreich.
Wir stellen die Vorbehaltsware für Sie auf dem Wochenmarkt zusammen und sind 4 Std. nach Erhalt der Buchung bis zu Ihrem Wunschtermin abholbereit. Sie zahlen die Waren nur dann unproblematisch, wenn Sie sie im Geschäft abholen. Haben Sie Interesse an einem bestimmten Artikel, wollen aber auf dem freien Feld einkaufen?
Überprüfen Sie dann online auf der Seite des Produkts, ob das gewünschte Gerät in Ihrer Nähe erhältlich ist. Auch in anderen, angrenzenden Ländern haben Sie die Gelegenheit, die Lieferbarkeit zu überprüfen. Rechnungsstellung, Zahlung per Bankeinzug, Vorauskasse, Paypal, Kreditkartenzahlung, Ratenzahlungen, Lastschriftverfahren oder Zahlung bei Einzugsermächtigung.
Auch in Österreich steigt das Online-Shopping und immer mehr Waren werden von den Verbrauchern im In- und Ausland über das Netz geordert. Oft ist auch nicht bekannt, dass es ein allgemeines Importverbot für Drogen nach Österreich gibt. In diesem Falle wird jede Person, die sich gegenüber dem Versandunternehmen nicht als Kunde ausweist, dessen innergemeinschaftlicher Einkauf nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerpflichtig ist (keine Umsatzsteuer-ID), als natürliche Person betrachtet.
Der Verbrauchsteuersatz ergibt sich aus der Lieferung der verbrauchssteuerpflichtigen Waren an die natürliche Person im Steuertarif. Der Steuerpflichtige ist immer der Versandhandel. Das betrifft sowohl Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern als auch aus EU-Ländern. Die Steuerpflicht besteht in Österreich für im Inland georderte und in das steuerliche Gebiet ausgelieferte Tabakerzeugnisse, bei denen der Käufer neben dem Versandhaus Steuerpflichtiger wird.
Der untersagte Erlass hat ein Steuerstrafverfahren zur Folge. Ab wann sind beim Online-Einkauf in Drittstaaten Steuern zu entrichten? Die Zölle und die Einfuhrumsatzsteuern, ggf. auch die Verbrauchssteuern auf Waren, entstehen dem Verbraucher als Letztverbraucher, wenn diese in Drittstaaten (d.h. allen Nicht-EU-Ländern) gekauft und nach Österreich einführt werden. Wird ein Produkt bei einem Versandhaus geordert, werden die gesamten Einfuhrzölle fällig.
Bei Waren, die z.B. in den USA, Asien oder Südafrika per Internetbestellung eingekauft und eingeführt werden und einen Warnwert von über 22 EUR haben, fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verzollung muss ab einem Betrag von 150 EUR nachbezahlt werden. Der Betrag der Zölle hängt von der Art der Waren, dem Gegenwert und dem Herkunftsland der Waren ab.
Der Zolldeklaration, der Etikett auf dem Päckchen, das die Versandart und den Sendungswert angibt, muss der tatsächliche Sendungsinhalt und der Sendungswert entsprechen. Hinweis: Der Preis der Ware ist der Einkaufspreis inklusive aller ausländischen Steuer ohne Transport-, Versicherungs- und ähnliche Auslagen. Bei Überschreitung dieses Warenwertes werden die zu entrichtenden Zölle auf der Basis des Zollwerts erhebt.
Lieferungen bis zu einem Wert von 22 EUR sind steuerfrei, d.h. es fallen keine Einfuhrumsatzsteuern an. Waren bis zu einem Wert von 150 EUR sind ebenfalls Duty-Free. In der Regel wird die von Ihnen gesuchte Warengruppe zu Nettopreisen, d.h. ohne Auslandsumsatzsteuer, geliefert. Der in Österreich geltende Warenzoll und Sonderzoll kann bei der Zentralen Informationsstelle erfragt werden.
Der Einfuhrumsatzsatz richtet sich nach den in Österreich gebräuchlichen Sätzen. Der Abnehmer muss den geforderten Beleg der Lieferung vorlegen. Für einen solchen Anwendungsfall sollte ein Vertragsausdruck (Bestellung), ggf. die Korrespondenz per E-Mail mit dem Online-Shop und ein Beleg (z.B. Kontoauszug) über bereits bezahlte Waren bereithalten werden. Die mit dem Online-Shop vereinbarten Lieferzeiten können sich durch Verzollung verschieben.
Sind die bestellten Waren jedoch mangelhaft oder entsprechen sie nicht der Verordnung, so kann bei den Zollstellen ein Erstattungsantrag gemäß Art. 118 UZK eingereicht werden. Die Zollpapiere und die Waren werden an die zuständige örtliche Zollbehörde (die für den Standort des Ausführers zuständige Zollstelle) gebracht und die Waren kontrolliert.
Es wird ein Zolldokument für den Export zur Verfügung gestellt und die Waren können dann zurückgegeben werden. Wird bei der Lieferung unmittelbar erkennbar, dass die Sendung defekt ist oder die Versandverpackung der Sendung nicht in Ordnung ist, müssen Sie in jedem Falle die Abnahme ablehnen! Das betrifft sowohl Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern als auch aus EU-Ländern.
Entgegen diesem Gebot bestellte und nach Österreich gelieferte Arzneimittel sind auf Rechnung des Käufers an den Versender zurückzusenden oder, wenn dies nicht möglich ist, auf Rechnung des Käufers zu vernichten. Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Monaco), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Madeira und Azoren), Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Balearen), Großbritannien und Nordirland (einschließlich Isle of Man), Zypern, Tschechien und Ungarn.
Der Ausweis der Waren sollte zum Netto-Preis erfolgen und als solche geordert werden, ansonsten bezahlen Sie die Doppelbesteuerung: die Auslandsumsatzsteuer und die österre.... Werden die Waren nicht geordert oder ist bei der Zustellung per Post erkennbar, dass die Güter defekt sind oder die Verpackungen der Postsendungen nicht in Ordnung sind, lehnen Sie die Abnahme ab!